← Zurück
Eine Hand im blauen Laborhandschuh träufelt mit einer Pipette etwas auf einen knallrosa Pudding auf einem Kinderteller.

VII · Vom Labor auf den Teller

Auf dem Bonbon steht die Warnung. Im Kindersaft nicht.

Pink. Neonorange. Knallgelb.

Farben, die dein Kind in keinem Garten findet. Nur im Regal.

Sechs dieser Farbstoffe müssen seit 2010 eine Warnung tragen: kann die Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen. Auf dem Bonbon. Auf dem Pudding. Auf der Limo.

Und im Fiebersaft für Kinder? Derselbe Farbstoff. Keine Warnung.

Gleicher Stoff. Gleiches Kind. Anderes Gesetz.

Ich hab's nicht geglaubt. Dann hab ich den Beipackzettel gelesen.

Drei Funde. Einer davon geht anders aus, als ich dachte. Der steht trotzdem hier. Wer nur findet, was er sucht, recherchiert nicht. Der bestätigt sich selbst.

Der Warnhinweis, der an der Apothekentür endet

Oben stand schon: Titandioxid ist im Lebensmittel verboten und im Arzneimittel erlaubt. Seitdem ist etwas dazugekommen. In der Verordnung von 2022 stand eine Auflage — die Sache sollte binnen drei Jahren erneut geprüft werden. Diese Prüfung ist abgeschlossen. Am 4. August 2025. Ergebnis: E 171 bleibt im Arzneimittel. Ohne neue Frist.

Aber der Farbstoff ist nicht der schärfste Punkt. Den hab ich erst gefunden, als ich weitergesucht hab.

Sechs Farbstoffe tragen im Lebensmittelrecht seit 2010 einen Pflichtsatz auf der Packung. Er steht in Anhang V der Zusatzstoff-Verordnung und lautet wörtlich: „Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen." Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange S, Azorubin, Cochenillerot A, Allurarot.

Im Arzneimittelrecht gilt dieser Satz nicht. Der maßgebliche Anhang der europäischen Arzneimittelbehörde verlangt für dieselben Farbstoffe genau eine Zeile: kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kein Wort über Kinder. Titandioxid und Chinolingelb stehen dort überhaupt nicht — für die ist gar kein Hinweis vorgeschrieben.

Ein Bonbon mit Gelborange S trägt den Hinweis. Ein Fiebersaft für Kinder mit demselben Farbstoff nicht.

Das ist kein Gedankenspiel. Ich hab die Fachinformation eines rezeptfreien Paracetamol-Safts für Kinder aufgeschlagen, Stand Januar 2025, Abschnitt „Sonstige Bestandteile":

Kindersaft, rezeptfrei, Apotheke

Gereinigtes Wasser, Saccharose (Zucker), Natriumcitrat, Xanthan, Zitronensäure-Monohydrat, Sahne-Aroma, Methyl-4-hydroxybenzoat (E 218), Propyl-4-hydroxybenzoat (E 216), Gelborange S (E 110).

Ein Anhang-V-Farbstoff und zwei Parabene. Der vorgeschriebene Hinweis lautet: „kann allergische Reaktionen hervorrufen."

Und jetzt der Teil, der die Sache fair macht, weil er beweist, dass es keine Zwangslage ist: Es gibt einen anderen Kinder-Fiebersaft im selben Regal, ohne Farbstoff, ohne Titandioxid, ohne Konservierungsstoff. Es geht auch anders. Es muss nur jemand wollen.

Genau das hat ein deutscher Hersteller aus Gießen getan. Er hat Titandioxid ab 2018 aus seinen Präparaten genommen, 2021 war er durch. Der ganze Preis dieser Umstellung steht in seiner eigenen Mitteilung: Eines der Mittel ist jetzt dunkelblau statt hellblau.

Das war der Preis. Eine andere Farbe.

Der falsche Verdächtige

Über Emulgatoren im Fleischersatz wird viel geschrieben. Immer dieselben zwei Namen: Polysorbat 80 und Carboxymethylcellulose. Ich wollte wissen, wie oft die wirklich drinstecken, und hab ausgezählt — Kategorie Fleischersatz, Deutschland, 1.943 erfasste Produkte.

Was tatsächlich im Regal steht

Methylcellulose · E 461  =  515 Produkte · 26,5 %

Carrageen · E 407  =  233 · 12,0 %

Xanthan · E 415  =  135 · 6,9 %

Carboxymethylcellulose · E 466  =  4 · 0,2 %

Polysorbat 80 · E 433  =  0 · null Produkte

Die zwei Stoffe, über die alle reden, sind fast gar nicht im Regal.

Der mit Abstand häufigste ist Methylcellulose. Jedes vierte Produkt. Und über den hab ich dann gesucht, wie er auf die Darmflora wirkt — in der europäischen Studiendatenbank, systematisch.

Null Treffer. Es gibt keine einzige Untersuchung am Menschen dazu. Die europäische Behörde hat die Cellulosen 2018 gruppenweise bewertet, ausdrücklich im Ähnlichkeitsschluss zu chemisch verwandten Stoffen — nicht einzeln.

Und hier muss ich etwas geraderücken, was du überall lesen wirst. Die berühmte Studie, nach der Emulgatoren die Darmflora zerstören, ist von 2015 und war eine Mausstudie. Sie betraf Carboxymethylcellulose und Polysorbat 80 — also genau die beiden, die hier kaum vorkommen. 2026 gab es dazu einen kontrollierten Versuch mit 60 Menschen und fünf Emulgatoren. Ergebnis: bei den Entzündungswerten keine Unterschiede.

Ich schreib das dazu, weil du sonst beim ersten Widerspruch nackt dastehst. Wer 2015 zitiert und 2026 weglässt, wird darauf festgenagelt — zu Recht.

Der Fund ist nicht: „Das macht dich krank." Der Fund ist: Der Stoff, der in jedem vierten Produkt steckt, ist daraufhin nie untersucht worden. Nicht widerlegt. Ungeprüft.

Eine Zahl noch, die nichts mit Chemie zu tun hat. Eine bekannte vegane Frikadelle enthält 2,0 g Salz je 100 g. Der Mittelwert bei Frikadellen aus Fleisch liegt nach dem amtlichen Produktmonitoring 2025 bei 1,60 bis 1,63 g. Fair mitgeschrieben: Über alle 964 erfassten Fleischersatzprodukte gerechnet liegt der Mittelwert bei 1,60 g und damit unter Wurstwaren. Es kommt also nicht auf die Kategorie an, sondern aufs einzelne Produkt. Was genau der Punkt ist.

Die Dreizehn

Bis hierher ging es darum, was drin ist. Jetzt das Gegenteil — und das ist der Teil, den mir keiner wegdiskutieren kann, weil er kein Standpunkt ist, sondern eine Tabelle im Gesetz.

In Anhang II der europäischen Zusatzstoff-Verordnung steht eine Liste von Lebensmitteln, in denen Zusatzstoffe nicht verwendet werden dürfen. Nicht „sollten". Dürfen nicht.

  1. Unverarbeitete Lebensmittel ausgenommen Fleischzubereitungen
  2. Honig
  3. Nicht emulgierte Öle und Fette tierisch wie pflanzlich
  4. Butter
  5. Milch, pasteurisiert oder sterilisiert nicht aromatisiert
  6. Naturjoghurt nach der Fermentation nicht wärmebehandelt
  7. Buttermilch nicht aromatisiert
  8. Natürliches Mineralwasser und Quellwasser
  9. Kaffee außer aromatisiertem Instantkaffee
  10. Blatt-Tee nicht aromatisiert
  11. Zuckerarten
  12. Trockene Teigwaren außer glutenfrei und eiweißarm
  13. Säuglings- und Kleinkindernahrung

Zugelassen sind in der EU rund 320 Zusatzstoffe. In diesen dreizehn Kategorien: keiner.

Beim Honig steht es sogar wörtlich in der deutschen Verordnung: „Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden." Und beim Wasser trennt ein einziges Wort zwei Welten: Natürliches Mineralwasser darf außer Kohlensäure nichts enthalten. Tafelwasser darf zusammengesetzt werden und Zusatzstoffe enthalten. Beides steht nebeneinander im Regal.

Nicht Verzicht. Verbot.

Und jetzt der Haken, den ich mitschreiben muss, sonst kippt die ganze Aussage: Bei diesen dreizehn beweist eine kurze Zutatenliste gar nichts. Sie ist Pflicht. Aussagekräftig wird eine Liste erst da, wo etwas verarbeitet wurde.

Die entscheidende Bruchstelle steht in der Klammer hinter Nummer eins. Ausgenommen Fleischzubereitungen. Sobald aus Fleisch eine Zubereitung wird — mariniert, gewürzt, gesalzen —, greift die Sperre nicht mehr. Dann sind Phosphate, Nitritpökelsalz und Antioxidantien zulässig. Dasselbe Fleisch. Ein Handgriff dazwischen.

Prüf es selbst

Glaub mir nicht. Lies nach.

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil A Tabelle 1 und Anhang V · Verordnung (EU) 2022/63 · Arbeitsdokument der EU-Kommission vom 04.08.2025 zur Überprüfung von E 171 · Anhang der Europäischen Arzneimittel-Agentur zu Hilfsstoffen · Fachinformation ben-u-ron® Saft 40 mg/ml, Stand Januar 2025 · Herstellermitteilung Pascoe Naturmedizin zur Umstellung 2018–2021 · Auszählung über Open Food Facts, Kategorie Fleischersatz Deutschland · Chassaing et al., Nature 2015 · Wellens et al., Clin Gastroenterol Hepatol 2026 · EFSA 2018 zu Cellulosen · Produktmonitoring 2025 des Max Rubner-Instituts · Honigverordnung § 2 · Mineral- und Tafelwasser-Verordnung.

Die Auszählung stammt aus einer offenen Datenbank, die von Freiwilligen gepflegt wird — keine repräsentative Stichprobe. Die Größenordnung deckt sich mit jeder Zutatenliste, die ich einzeln nachgesehen hab.